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Bhutan und die Marshall-Inseln gehören jetzt der internationalen Rotkreuz-Bewegung an

Die internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes ist das oberste Beschlussorgan der Bewegung und tritt in der Regel alle vier Jahre zusammen. Foto: Internationale Föderation/ IKRK

Mit den Rotkreuz-Gesellschaften von Bhutan und den Marshall-Inseln gehören nun 192 Mitglieder der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften an. In den internationalen Gremiensitzungen der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung im Dezember 2019 wurden zudem eine neue Föderationsstrategie 2030 sowie weitere wichtige Strategien und Leitliniendokumente der Bewegung beschlossen.

Vom 5. bis 12. Dezember 2019 tagten die Generalversammlung der Internationalen Föderation, der Delegiertenrat der Bewegung sowie die Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und Roten Halbmondes in Genf. Sie bilden die Foren, in denen die wichtigsten Aktionsfelder, Leitlinien und Strategien der Bewegung sowie völkerrechtliche und andere humanitäre Fragen erörtert werden. An der Internationalen Konferenz nehmen auch alle Vertragsstaaten der Genfer Abkommen teil. Das Deutsche Rote Kreuz konnte durch die Kommentierung zahlreicher Dokumente im Vorfeld der Sitzungen, verschiedene Eingaben seiner Delegation vor Ort sowie die Mitarbeit seiner Delegationsmitglieder im Redaktionskomitee der Internationalen Konferenz maßgeblich zur Formulierung der Abschlussdokumente beitragen. Die DRK-Delegation stand unter Leitung der DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt und des DRK-Vizepräsidenten Dr. Volkmar Schön und umfasste in wechselnder Besetzung insgesamt elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Auf der Generalversammlung wurden die Rotkreuz-Gesellschaften von Bhutan und den Marshall-Inseln als neue Mitgliedsgesellschaften der Internationalen Föderation aufgenommen, womit diese nun 192 Mitgliedsgesellschaften umfasst. Zudem wurden die Mitglieder der fünf Föderationskommissionen gewählt. Neben der neuen Föderationsstrategie 2030 wurden unter anderem ein strategisches Rahmenwerk zum Thema Bildung sowie zwei Leitliniendokumente zum Thema Integrität und Gleichstellung verabschiedet. Mit der Annahme einer Satzungsrevision der Föderation wurden darüber hinaus insbesondere strikteren Integritäts- und Compliance-Verfahren sowie Gleichstellungsaspekten Rechnung getragen. Auf dem Delegiertenrat wurden insgesamt zwölf Resolutionen zu verschiedenen Aufgabenfeldern und Themen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung angenommen und in diesem Zusammenhang auch eine neue Strategie zur Familienzusammenführung für die Jahre 2020-2025 sowie ein Leitliniendokument zum Thema psychische Gesundheit und psychosoziale Bedürfnisse verabschiedet. Auf der Internationalen Konferenz wurden die fünf Vertreter/innen der Nationalen Gesellschaften zur Ständigen Kommission,dem Sachverwaltergremium der Internationalen Konferenz zwischen zwei Konferenzen, gewählt. Zudem wurden Resolutionen zu verschiedenen völkerrechtlichen und humanitären Themen verabschiedet, so unter anderem zur Stärkung des humanitären Völkerrechts, zur Einbeziehung aller Beteiligten bei der Gesetzgebung im Katastrophenbereich, zum Datenschutz im Rahmen der Familienzusammenführung und zu gesundheitlichen Themenfeldern. Im Rahmen der Internationalen Konferenz hat das DRK fünf Selbstverpflichtungserklärungen („Pledges“) gezeichnet: zwei gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt (zur vorhersagebasierten Katastrophenhilfe sowie zur humanitären Hilfe in urbanen Kontexten) und zwei gemeinsam mit der Europäischen Union, den Mitgliedsstaaten und anderen Nationalen Gesellschaften der EU (zur Stärkung des humanitären Völkerrechts sowie zum Schutz von humanitärem und medizinischem Personal).Darüber hinaus wurde eine gemeinsame Selbstverpflichtungserklärung mit dem Österreichischen und dem Schweizer Roten Kreuz zur Familienzusammenführung abgegeben. Quelle: Fach- und Führungskräfteinformation des DRK e.V., Ausgabe 1/2020